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Datenschutzerklärung – Aufgabenmanager

Stand: 21. August 2026


Vorbemerkung: wie dieses Dokument aufgebaut ist

Art. 12 Abs. 1 DSGVO verlangt, die Informationen nach Art. 13 DSGVO „in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache” zu übermitteln. Beides zugleich — vollständig und verständlich — lässt sich am ehesten durch eine gestufte Darstellung erreichen: eine Zusammenfassung für den ersten Zugriff, darunter die vollständigen Pflichtangaben.

Maßgeblich sind stets die Abschnitte 1 bis 12; die Zusammenfassung dient allein der Orientierung und schränkt sie nicht ein.


Zusammenfassung

Die Anwendung speichert sämtliche Eingaben ausschließlich lokal auf dem Endgerät. Sie unterhält weder Nutzerkonten noch eine Serveranbindung und verfügt nicht über die Android-Berechtigung INTERNET. Diese Aussage ist nicht auf Vertrauen angewiesen: Das Fehlen der Berechtigung lässt sich jederzeit unter Einstellungen ▸ Apps ▸ Aufgabenmanager ▸ Berechtigungen überprüfen und ist im Anwendungspaket technisch nachweisbar.

Gleichwohl fallen an drei Stellen personenbezogene Daten an, für die der unter Ziffer 1 Genannte datenschutzrechtlich einzustehen hat:

  Vorgang Abschnitt
1 Google Play übermittelt dem Verantwortlichen Nutzungsstatistiken, Fehlerberichte und Rezensionen einschließlich Kontoname und Profilbild 4
2 Die Spracheingabe — standardmäßig deaktiviert — übergibt die Aufnahme der Spracherkennung des Endgeräts 5
3 Eine Kontaktaufnahme per E-Mail enthält naturgemäß Absenderangaben 6

1. Verantwortlicher

Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO ist:

Efkan Balikci
Droopweg 11
20537 Hamburg
Deutschland

E-Mail: efkan.balikci89@gmail.com

Ein Datenschutzbeauftragter wurde nicht benannt. Eine Benennungspflicht besteht nicht: Die Voraussetzungen des Art. 37 Abs. 1 DSGVO liegen ersichtlich nicht vor, und auch die Schwelle des § 38 Abs. 1 BDSG — in der Regel mindestens zwanzig ständig mit der automatisierten Verarbeitung beschäftigte Personen — wird nicht erreicht.


2. Die auf dem Endgerät gespeicherten Daten

Sämtliche Eingaben verbleiben in einer Datenbank im geschützten Anwendungsverzeichnis, auf das nach dem Berechtigungsmodell von Android ausschließlich diese Anwendung zugreifen kann. Erfasst werden:

Diese Daten werden vom Verantwortlichen nicht verarbeitet. Sie verlassen das Endgerät nicht; eine technische Schnittstelle, über die sie ihn erreichen könnten, besteht nicht.

Rechtliche Einordnung. Die Verarbeitung dieser Daten erfolgt durch die betroffene Person selbst, auf ihrem eigenen Gerät und zu ausschließlich persönlichen Zwecken. Nach Art. 2 Abs. 2 lit. c DSGVO — der sogenannten Haushaltsausnahme — findet die Verordnung auf eine solche Verarbeitung keine Anwendung. Der Verantwortliche ist insoweit weder Verantwortlicher noch Auftragsverarbeiter; er stellt lediglich das Werkzeug bereit.

Die Anwendung bindet keine Analyse-, Werbe- oder Tracking-Bibliotheken ein. Sie erzeugt keine Gerätekennung, keine Werbe-ID, kein Nutzungsprotokoll und keine eigene Fehlerberichterstattung.

Speicherdauer. Es findet keine automatische Löschung statt; die Daten bleiben erhalten, solange die betroffene Person sie behält. Mit der Deinstallation der Anwendung oder dem Löschen der Anwendungsdaten über die Systemeinstellungen werden sie vollständig entfernt.


3. Berechtigungen und ihre Erforderlichkeit

Berechtigung Zweck und Erforderlichkeit
POST_NOTIFICATIONS Anzeige von Fristmeldungen und Timer-Signalen. Wird ab Android 13 erst zur Laufzeit erfragt, und zwar erst dann, wenn Erinnerungen aktiviert werden.
VIBRATE Haptisches Signal beim Ablauf eines Timers.
USE_EXACT_ALARM bzw. SCHEDULE_EXACT_ALARM Timer und Fristerinnerungen müssen minutengenau auslösen. Ungenaue Alarme verschiebt Android um bis zu eine Stunde, was den Zweck der Funktion entwertet.
RECEIVE_BOOT_COMPLETED Wiederherstellung geplanter Erinnerungen nach einem Neustart. Systemalarme werden beim Herunterfahren verworfen.
RECORD_AUDIO Ausschließlich für die freiwillige Spracheingabe; wird erst beim erstmaligen Diktieren erfragt.

Nicht angefordert wird die Berechtigung INTERNET. Ohne sie ist der Anwendung jede Netzwerkkommunikation technisch verwehrt — auch eine unbeabsichtigte und auch eine infolge eines Programmierfehlers.

Fristmeldungen und Timer werden als Alarme des Betriebssystems geplant. Die Anwendung übergibt dem System hierfür einen Zeitpunkt und einen Anzeigetext; beides verbleibt auf dem Endgerät.


4. Datenübermittlung über Google Play

Dies ist der einzige Vorgang, bei dem der Verantwortliche regelmäßig Kenntnis von personenbezogenen Daten erlangt. Er wird deshalb im Folgenden vollständig aufgeschlüsselt.

4.1 Ausgangslage und Rollenverteilung

Der Vertrieb der Anwendung erfolgt über Google Play, betrieben von der Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland. Google stellt Entwicklern in der Play Console Auswertungen bereit. Diese Bereitstellung erfolgt ohne Zutun und ohne Abschaltmöglichkeit des Verantwortlichen; sie ist Bestandteil des Vertriebsverhältnisses zwischen ihm und Google.

Für die Erhebung dieser Daten und für den Betrieb der Bewertungsfunktion bestimmt Google Zwecke und Mittel und ist insoweit Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Für die anschließende eigene Verwendung der ihm zugänglich gemachten Angaben — also für das Zurkenntnisnehmen und Beantworten — ist der unter Ziffer 1 Genannte eigenständig verantwortlich. Eine gemeinsame Verantwortlichkeit nach Art. 26 DSGVO besteht nach hiesiger Einschätzung nicht, da er auf die Ausgestaltung des Bewertungssystems keinerlei Einfluss nimmt.

4.2 Die drei Datenkategorien und ihre rechtliche Einordnung

a) Nutzungsstatistiken — Installationen, Aktualisierungen, Deinstallationen, Land, Sprache, Gerätemodell, Android-Version.

Google stellt diese Angaben nach eigener Darstellung ausschließlich zusammengefasst und anonymisiert bereit; einzelne Personen sind daraus nicht bestimmbar. Auf anonyme Informationen findet die Verordnung nach Erwägungsgrund 26 Satz 5 DSGVO keine Anwendung. Eine Rechtsgrundlage ist insoweit nicht erforderlich.

b) Technische Fehlerberichte — Abstürze, ANRs, Stapelabbilder (stack traces), Angaben zu Gerät und Systemversion.

Diese Berichte sind darauf angelegt, den Fehlerort zu bezeichnen, nicht die Person. Ein Personenbezug lässt sich mit den dem Verantwortlichen zur Verfügung stehenden Mitteln nicht herstellen; im Sinne des Art. 4 Nr. 5 DSGVO handelt es sich allenfalls um pseudonyme Daten in der Sphäre Googles. Der Verantwortliche verwendet sie ausschließlich zur Fehlerbehebung.

c) Bewertungen und Rezensionen — hier liegt unzweifelhaft ein Personenbezug vor.

Verfasst eine Person eine Rezension, so werden dem Verantwortlichen der Name des Google-Kontos, das Profilbild, der Bewertungstext, die Sternebewertung, der Zeitpunkt, die zum Bewertungszeitpunkt verwendete Anwendungsversion sowie allgemeine Geräteangaben zugänglich. Er kann die Rezension lesen und öffentlich beantworten.

4.3 Rechtsgrundlage für Ziffer 4.2 lit. c

Die Verarbeitung stützt sich auf Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit. f DSGVO. Die Vorschrift verlangt eine dreistufige Prüfung, die hier wie folgt ausfällt:

Erste Stufe — berechtigtes Interesse. Der Verantwortliche hat ein Interesse daran, Rückmeldungen zu seiner Anwendung zur Kenntnis zu nehmen, gemeldete Fehler zu beheben und auf Kritik zu erwidern. Erwägungsgrund 47 DSGVO erkennt ausdrücklich an, dass ein berechtigtes Interesse auch in wirtschaftlichen oder organisatorischen Belangen des Verantwortlichen liegen kann.

Zweite Stufe — Erforderlichkeit. Ein milderes, gleich wirksames Mittel ist nicht ersichtlich. Die Rezension erreicht den Verantwortlichen als Einheit aus Text und Urheberangabe; eine Kenntnisnahme des Inhalts ohne Kenntnisnahme des Namens ist ihm technisch nicht möglich, da er die Darstellung in der Play Console nicht bestimmt. Eine Antwort setzt zudem denknotwendig voraus, dass erkennbar bleibt, wem geantwortet wird.

Dritte Stufe — Abwägung. Die entgegenstehenden Interessen der betroffenen Person überwiegen nicht. Wer eine öffentliche Rezension verfasst, tut dies in der erklärten Erwartung, gelesen zu werden; die Veröffentlichung geht auf seine eigene Entscheidung zurück. Die Angaben sind bereits öffentlich zugänglich, betreffen keine besonderen Kategorien nach Art. 9 DSGVO und lassen keine Rückschlüsse auf die in der Anwendung gespeicherten Inhalte zu. Der Verantwortliche legt keine eigenen Verzeichnisse an, führt die Angaben nicht mit anderen Datenbeständen zusammen und verwendet sie zu keinem weiteren Zweck. Die vernünftigen Erwartungen der betroffenen Person im Sinne des Erwägungsgrundes 47 Satz 3 DSGVO werden damit nicht enttäuscht.

4.4 Empfänger und Speicherdauer

Empfänger im Sinne des Art. 13 Abs. 1 lit. e DSGVO: keine. Eine Antwort des Verantwortlichen erscheint öffentlich unterhalb der Rezension in Google Play; eine Weitergabe an Dritte findet nicht statt.

Speicherdauer. Rezensionen und Auswertungen werden bei Google vorgehalten, nicht beim Verantwortlichen. Dieser speichert sie nicht gesondert ab. Die Löschung der Rezension in Google Play — jederzeit durch die betroffene Person selbst möglich — entzieht ihm damit zugleich den Zugriff.

4.5 Übermittlung in Drittländer

Google verarbeitet Daten auch in den Vereinigten Staaten von Amerika. Die Zulässigkeit richtet sich nach Kapitel V der DSGVO.

Die Europäische Kommission hat mit **Durchführungsbeschluss (EU) 2023/1795 vom

  1. Juli 2023** (bekanntgegeben unter C(2023) 4745) nach Art. 45 Abs. 3 DSGVO festgestellt, dass die Vereinigten Staaten für Organisationen, die nach dem EU-US Data Privacy Framework zertifiziert sind, ein angemessenes Schutzniveau gewährleisten. Eine Übermittlung an zertifizierte Empfänger bedarf danach keiner besonderen Genehmigung (Art. 45 Abs. 1 DSGVO). Ergänzend stützt Google sich auf Standarddatenschutzklauseln nach Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO.

Der Vollständigkeit halber sei auf die Rechtsunsicherheit hingewiesen: Eine Nichtigkeitsklage gegen diesen Beschluss hat das Gericht der Europäischen Union mit Urteil vom 3. September 2025 (Rechtssache T-553/23, Latombe) abgewiesen. Gegen dieses Urteil ist beim Gerichtshof der Europäischen Union ein Rechtsmittel anhängig (Rechtssache C-703/25 P). Bis zu einer anderslautenden Entscheidung oder einer Aufhebung durch die Kommission bleibt der Angemessenheitsbeschluss wirksam.

Auf diese Übermittlung hat der Verantwortliche keinen Einfluss; sie vollzieht sich im Verhältnis zwischen der betroffenen Person und Google. Maßgeblich ist insoweit die Datenschutzerklärung von Google.

4.6 Widerspruchsrecht — Hinweis nach Art. 21 Abs. 4 DSGVO

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die in Ziffer 4.2 lit. c beschriebene Verarbeitung Widerspruch nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO einzulegen. Der Widerspruch ist formlos möglich, etwa per E-Mail an die unter Ziffer 1 genannte Adresse. Der Verantwortliche verarbeitet die betreffenden Daten sodann nicht mehr, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen.

Unabhängig davon können Sie Ihre Rezension jederzeit selbst in Google Play löschen.

4.7 Vermeidbarkeit

Wer eine Übermittlung an Google vollständig ausschließen möchte, bezieht die Anwendung nicht über Google Play. Auf ihre Funktionsfähigkeit wirkt sich dies nicht aus: Sie setzt keine Google-Dienste voraus.


5. Spracheingabe

Die Funktion ist im Auslieferungszustand deaktiviert. Wird sie unter Einstellungen ▸ Spracheingabe aktiviert, übergibt die Anwendung die Aufnahme über die Android-Schnittstelle SpeechRecognizer an die auf dem Endgerät installierte Spracherkennung. Dabei handelt es sich um ein eigenständiges Programm in einem fremden Prozess; auf den meisten Geräten stammt es von Google.

Rechtsgrundlage ist die Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit. a DSGVO, erteilt durch die Aktivierung der Funktion und die Bestätigung der genannten Rückfrage. Die Einwilligung ist freiwillig im Sinne des Art. 7 Abs. 4 DSGVO: Die Anwendung ist ohne sie uneingeschränkt nutzbar; die Spracheingabe ist ein zusätzlicher, kein voraussetzungsloser Weg.

Widerrufsrecht. Nach Art. 7 Abs. 3 DSGVO kann die Einwilligung jederzeit unter Einstellungen ▸ Spracheingabe widerrufen werden. Der Widerruf wirkt für die Zukunft; die Rechtmäßigkeit der bis dahin erfolgten Verarbeitung bleibt unberührt.

Die Anwendung selbst überträgt nichts und kann es mangels Netzwerkberechtigung auch nicht. Sprachaufnahmen werden nicht gespeichert; übernommen wird allein der erkannte Text.


6. Kontaktaufnahme per E-Mail

Bei einer Kontaktaufnahme über die unter Ziffer 1 genannte Adresse verarbeitet der Verantwortliche die Absenderadresse, einen etwaig angegebenen Namen sowie den Inhalt der Nachricht.


7. Keine automatisierte Entscheidungsfindung im Sinne des Art. 22 DSGVO

Die Anwendung errechnet aus den Eingaben eine Rangfolge der Aufgaben. Eine automatisierte Entscheidung im Einzelfall im Sinne des Art. 22 Abs. 1 DSGVO liegt darin nicht:

Die Berechnung erfolgt ausschließlich lokal, betrifft allein die eigenen Eintragungen der betroffenen Person, entfaltet keine rechtliche Wirkung und beeinträchtigt sie auch nicht in ähnlicher Weise erheblich. Das Ergebnis ist ein Vorschlag; die Gewichtung der Kriterien lässt sich verändern, die Rangfolge jederzeit von Hand festlegen, und die Herleitung ist über die Aufschlüsselung im Einzelnen nachvollziehbar.


8. Erforderlichkeit der Bereitstellung (Art. 13 Abs. 2 lit. e DSGVO)

Es besteht weder eine gesetzliche noch eine vertragliche Verpflichtung zur Bereitstellung personenbezogener Daten. Die Anwendung lässt sich vollumfänglich nutzen, ohne dass der Verantwortliche oder ein Dritter hiervon Kenntnis erlangt. Wer weder eine Rezension verfasst noch die Spracheingabe aktiviert noch den Verantwortlichen kontaktiert, hinterlässt bei ihm nichts als eine Ziffer in einer anonymen Installationsstatistik.


9. Rechte der betroffenen Person

Es bestehen die folgenden Rechte, die formlos gegenüber dem unter Ziffer 1 Genannten geltend gemacht werden können:

Für die in der Anwendung gespeicherten Daten bedarf es hierzu keiner Mitwirkung des Verantwortlichen, da diese seiner Verfügungsgewalt entzogen sind:

Beschwerderecht nach Art. 77 DSGVO. Unbeschadet anderweitiger Rechtsbehelfe besteht das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde. Zuständig für den Verantwortlichen ist:

Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ludwig-Erhard-Straße 22, 20459 Hamburg
https://datenschutz-hamburg.de

Die Beschwerde kann auch bei der Aufsichtsbehörde des gewöhnlichen Aufenthaltsorts oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes erhoben werden.


10. Minderjährige

Die Anwendung richtet sich nicht an Personen unter sechzehn Jahren. Da sie keine Daten an den Verantwortlichen übermittelt, findet eine Altersverifikation nicht statt und ist eine Einwilligung des Trägers der elterlichen Verantwortung nach Art. 8 DSGVO nicht erforderlich.


11. Keine Datensicherheitsvorkehrungen zu Lasten Dritter

Die Funktion „Sichern & Wiederherstellen” erzeugt eine Datei, die sämtliche Daten im Klartext und unverschlüsselt enthält. Ablageort und etwaige Weitergabe bestimmt allein die betroffene Person. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Ablage in einem synchronisierten Verzeichnis (etwa eines Cloud-Anbieters) dazu führt, dass die Daten das Endgerät verlassen und dem jeweiligen Anbieter zugänglich werden.


12. Änderungen dieser Erklärung

Diese Erklärung wird angepasst, sobald Änderungen an der Anwendung oder an der Rechtslage dies erfordern; die jeweils geltende Fassung ist durch das eingangs genannte Datum gekennzeichnet.